Handgelenksbruch konservativ behandelt
onlineurteile.de - Eine Frau erlitt bei einem Unfall einen komplizierten Bruch des rechten Handgelenks. Ein Chirurg richtete den Bruch ohne Operation ein. Ab der zweiten Woche zeigte sich, dass die Speiche (der kürzere der beiden Unterarmknochen) falsch stand. Später bildete sich auch noch schmerzhafter Druck auf einen Nerv im Handwurzelkanal, der operiert wurde. Die Patientin warf dem Unfallchirurgen vor, sie falsch behandelt und nicht über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt zu haben.
Das Oberlandesgericht Naumburg entlastete den Facharzt in jeder Hinsicht und wies die Schadenersatzklage ab (1 U 7/05). Der medizinische Sachverständige erläuterte im Prozess, die Heilungschancen seien nahezu gleich. Die konservative Methode werde der operativen aber meist vorgezogen. Denn eine Operation beeinträchtige die Patienten körperlich mehr und sei mit zusätzlichen Risiken verbunden (Infektionen, Entzündungen, Embolien).
Nachträglich operativ einzugreifen sei bei ungünstigem Heilungsverlauf immer noch möglich. Doch es entspreche durchaus ärztlichem Standard, die konservative Behandlung fortzusetzen, obwohl sich die Fehlstellung der Speiche schon abzeichnete. Eine operative Korrektur sei nur dann wirklich angezeigt, wenn ernsthafte Funktionsstörungen am Handgelenk des Patienten drohten.
Schließlich verneinte das Gericht auch, dass der Facharzt die Patientin unzulänglich informiert habe. Erstens sei angesichts der genannten Umstände eine Operation keine echte Alternative gewesen. Zweitens habe die Patientin nicht einmal ansatzweise dargelegt, dass sie sich nach korrekter Aufklärung für eine Operation entschieden hätte oder zumindest in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre.