Handwerksunternehmen hält sich nicht an Vorgaben des Herstellers
onlineurteile.de - Soll ein Handwerksunternehmen einen Schwimmsteg bauen
und dabei laut Vertrag mit dem Auftraggeber Tech-Wood-Dielen verwenden, die nach den Vorgaben des Herstellers ausschließlich mit Montage-Clips zu befestigen sind, kann es einen Baumangel darstellen, wenn die Dielen mit Schrauben befestigt werden — was zum Reißen der Bretter führen kann; zwar ist nicht jeder Verstoß gegen Herstellervorgaben als Baumangel anzusehen, das ist aber der Fall, wenn der Bauherr dadurch Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller verliert.