Handy im Auto
onlineurteile.de - Das Amtsgericht verdonnerte einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 40 Euro, weil er gegen das Handy-Verbot im Straßenverkehr verstoßen habe. Vergeblich beteuerte der Mann, nicht telefoniert zu haben: Das Mobiltelefon habe im Ablagefach gerappelt und ihn gestört. Deshalb habe er es während der Fahrt genommen und auf die Mittelkonsole gelegt. Der Amtsrichter sah durch diese Argumentation erst recht seinen Standpunkt bestätigt, dass der Autofahrer während der Fahrt das Handy benutzt hatte.
Beim Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg (83 Ss-OWi 19/05). Der Begriff "Benutzen" bedeute nach allgemeinem Sprachverständnis, Bedienfunktionen des Handys zu betätigen, so das OLG. Autofahrer dürften während der Fahrt nicht telefonieren, Nummern wählen, SMS verschicken, Daten aus dem Internet abrufen, nicht einmal die Uhrzeit vom Display ablesen.
Der Amtsrichter habe den Bogen aber überspannt: Wenn jemand ein ausgeschaltetes (!) Handy nur in die Hand nehme, um es an eine andere Stelle zu legen, benutze er es nicht und werde auch nicht vom Autofahren abgelenkt. Daher müsse sich die Vorinstanz mit dem Fall nochmals befassen: Gelinge es nicht, dem Autofahrer nachzuweisen, dass er Funktionen des Mobiltelefons genutzt habe, sei der Bußgeldbescheid aufzuheben.