Handy sprang entzwei ...

Falsche Anzeige bei der Haftpflichtversicherung: Schadenersatz

onlineurteile.de - Bei einer privaten Haftpflichtversicherung wurde ein Versicherungsfall gemeldet. Er habe aus Versehen das Mobiltelefon seines Bekannten A auf den Boden geworfen, teilte der Versicherungsnehmer B mit. Zeugen bestätigten, dass das Handy beim Aufprall auf den Boden in zwei Teile zerlegt wurde. Für den Schaden sollte nun die Versicherung aufkommen.

Doch das Unternehmen beauftragte erst einmal einen Sachverständigen mit der Prüfung der Angelegenheit. Er kam zu dem Schluss, dass die Angaben der zwei Freunde falsch waren. Nun forderte die Versicherung Schadenersatz für Gutachter- und Ermittlungskosten (insgesamt 321 Euro). Den Rechtsstreit entschied das Amtsgericht Grimma zu Gunsten der Versicherung (4 C 134/07).

Der Versicherungsfall könne sich nicht so ereignet haben, wie es A in der Schadensmeldung schildere. Das Mobiltelefon sei wohl auf dem Boden entzwei gegangen. Doch da müsse es schon beschädigt gewesen sein. Denn das Gutachten zeige: Durch die maximal mögliche Kraft, die bei diesem Sturz auf das Handy einwirkte, könne es nicht zerspringen. Die vorherige Schädigung habe A vorsätzlich verschwiegen.

Außerdem habe A nach dem Sturz noch mit dem Handy telefoniert, wie die Zeugen aussagten. Da sei also zumindest das elektrische Leitungsband noch intakt gewesen - bei der Untersuchung durch den Sachverständigen jedoch nicht mehr. Das habe A also nachträglich zerrissen, um der Haftpflichtversicherung falsche Tatsachen vorzuspiegeln und mittels des Versicherungsvertrags von B Leistungen zu erschleichen. Deshalb müsse A die Summe ersetzen, die das Unternehmen ausgeben musste, um den Sachverhalt zu klären.