Handyverbot am Steuer:
onlineurteile.de - Ein Bonner Autofahrer hatte sich ein brandneues Handy geleistet, das im Auto sogar ein Navigationsgerät ersetzen konnte. Doch als er davon profitieren wollte, hielt ihn eine Polizeistreife auf: Ob er nicht wisse, dass Telefonieren während der Fahrt verboten sei? Da beteuerte der Autofahrer, er habe das Mobiltelefon nicht zum Telefonieren aus der Brusttasche genommen, sondern dessen Navigationsfunktion nutzen wollen.
Auch das sei unzulässig, beschied ihn das Amtsgericht Bonn, und brummte dem Mann eine Geldbuße von 70 Euro auf. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte die Entscheidung (81 Ss OWi 49/08). Während der Fahrt dürfe der Fahrer das Handy nicht aufnehmen und bedienen, so das OLG.
Das gelte für alle Funktionen des Geräts, ob er nun eine SMS öffne/ verschicke, im Internet surfe, andere Dateien abrufe (z.B. eine gespeicherte Notiz, Telefonnummern, die Uhrzeit ...) oder das Handy als Diktiergerät bzw. Navigationssystem nutze.
Bei all diesen Aktivitäten müsse der Fahrer das Mobiltelefon in die Hand nehmen. Er werde vom Verkehr abgelenkt durch das Bedienen des Geräts und könne den Wagen nicht mit beiden Händen am Lenkrad steuern. Das sei nicht gerade der Sinn eines Navigationsgeräts - das eigentlich die Konzentration des Fahrers auf den Verkehr fördere, indem es ihm die Orientierung erleichtere.