Hartz-IV-Empfängerin zog um
onlineurteile.de - Eine Bochumerin wohnte als Untermieterin bei ihrem Lebensgefährten. Die ARGE Bochum (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung) zahlte der Hartz-IV-Empfängerin für die Kosten der Unterkunft monatlich 141,50 Euro. Als der Lebensgefährte aus beruflichen Gründen eine andere Wohnung in einem anderen Stadtteil mietete und die Frau mit ihm umzog, bekam sie Ärger mit der ARGE.
Ihr Wohnkostenanteil hätte nun 159,13 Euro betragen. Doch den wollte die Behörde nicht übernehmen. Man habe dem Umzug nicht zugestimmt, schimpfte die ARGE. Die Leistungsempfängerin hätte in der alten Wohnung bleiben können, da hätte man ihr die vollen Kosten ersetzt. Gegen diesen Bescheid klagte die Langzeitarbeitslose und setzte sich beim Sozialgericht Dortmund durch (S 31 AS 282/07).
Der Frau sei gar nichts anderes übrig geblieben, als mit umzuziehen, erklärten die Richter. Wenn der Mieter kündige, habe sie als Untermieterin kein eigenes Nutzungsrecht und müsse ebenfalls ausziehen. Ihr Mietkostenanteil sei durch den Umzug nur um 17,63 Euro gestiegen. Das sei durchaus noch angemessen.
Höchst unangemessen dagegen der Vorschlag der Behörde: Es könne ja wohl nicht im Interesse des Steuerzahlers liegen, wenn die ARGE Bochum lieber die volle Miete für die alte Wohnung (283 Euro) zahlen wolle als den Betrag von 159,13 Euro, den die Hilfeempfängerin für die Untermiete in der neuen Wohnung beantragt habe.