Haschisch-Grenzwert heraufgesetzt
onlineurteile.de - Am Abend hatte sich der Mann einen Joint genehmigt. Am Nachmittag des folgenden Tages fuhr er wegen einer anderen Sache zur Polizei. Aus Gründen, die im Dunkeln blieben, baten ihn die Beamten um einen freiwilligen Urintest und führten anschließend eine Blutprobe durch. Man stellte THC (= Tetrahydrocannabinol, der Hauptwirkstoff von Cannabis) in einer Konzentration von weniger als 0,5 ng/ml fest.
Daraufhin wurde der Mann zu Fahrverbot und einer Geldbuße verurteilt, weil er unter "Wirkung eines berauschenden Mittels" mit dem Auto gefahren war. Dagegen erhob der Haschisch-Raucher Verfassungsbeschwerde und zwar mit Erfolg. Die Strafe verletze die Handlungsfreiheit des Mannes, so das Bundesverfassungsgericht, weil die Gerichte einen wesentlichen Gesichtspunkt nicht berücksichtigten: Der Mann sei sehr wahrscheinlich fahrtüchtig gewesen (1 BvR 2652/03).
Technischer Fortschritt habe dazu geführt, dass man mittlerweile THC sehr lange im Blut nachweisen könne, über mehrere Tage oder sogar Wochen. Also treffe die Annahme nicht mehr zu, dass das Rauschmittel wirke, solange die Substanz im Blut festgestellt werden könne. Trotz eines positiven Drogenbefunds könne ein Autofahrer also durchaus fahrtüchtig sein. Im konkreten Fall habe sich der Mann 16 Stunden nach dem Rauchen ans Steuer gesetzt, als er nicht einmal 0,5 ng/ml THC im Blut gehabt habe. Eingeschränkte Fahrtauglichkeit nehme die Wissenschaft aber erst bei Konzentrationen ab 1,0 ng/ml an (ein Milliardstelgramm pro Milliliter).