Hausdarlehen und "Kosten der Unterkunft"

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Hat eine Hartz-IV-Empfängerin früher kreditfinanziert ein Haus gekauft, ist die Sozialbehörde nicht verpflichtet, die Tilgungsleistungen zu übernehmen;

das gilt auch dann, wenn die Frau andernfalls ausziehen und das Haus verkaufen muss; Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beschränken sich auf die Existenzsicherung und dienen nicht der Vermögensbildung der Hilfeempfänger; ein Anspruch auf Übernahme der Raten bestünde allenfalls ausnahmsweise, wenn das Haus schon weitgehend abbezahlt wäre, weil dann der Aspekt überwiegen würde, der Hilfeempfängerin das Behalten der Wohnung zu ermöglichen; im konkreten Fall war das Darlehen laut Tilgungsplan aber bis zum Jahr 2025 zurückzuzahlen.