Hausfrau fordert nach Verkehrsunfall Geld für Haushaltshilfe
onlineurteile.de - Bei einem Auffahrunfall hatte sich eine Frau die Halswirbelsäule verstaucht, Brustbein, Knie und Ellenbogen geprellt. Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers zahlte ihr ein Schmerzensgeld von 4000 Mark und 1900 Mark für Haushaltskosten, das war der Hausfrau aber viel zu wenig. Sie hatte ihren Ehemann und eine kleine Tochter zu versorgen. Sie falle im Haushalt monatelang aus, behauptete sie, dafür müsse man sie mit mindestens 8000 Mark extra entschädigen ("Haushaltsführungsschaden").
Im Schadenersatzprozess gegen die Versicherung sagte allerdings der Gerichtsgutachter aus, bis auf Beschwerden an der Halswirbelsäule seien alle Verletzungen der Frau nach zwei bis drei Wochen ausgeheilt gewesen. Das Landgericht Aachen entschied, das rechtfertige keine weitere Entschädigung (4 O 69/01). Die verletzte Hausfrau habe ja nicht das Bett hüten müssen. Mit leichten Beschwerden an der Halswirbelsäule könne man ohne Weiteres leichtere Tätigkeiten im Haushalt ausführen. Geringe Einschränkungen bei der Haushaltsführung seien auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel aufzufangen.