Hausfrau nach Unfall "zu 15 % erwerbsunfähig"
onlineurteile.de - Eine Radlerin wurde auf dem Radweg von einem Geländewagen erfasst und verletzt, der ins Schleudern geraten war. Sie hatte wohl Glück im Unglück. Denn ein orthopädischer Sachverständiger bescheinigte ihr nur eine Erwerbsunfähigkeit von 15 Prozent. Bei dieser geringen Quote lehnen Gerichte Schadenersatz in der Regel ab, weil geringfügige Beeinträchtigungen oft schon durch eine Änderung der Arbeitsgewohnheiten auszugleichen sind.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle befassten sich mit dem gestörten Hausfrauendasein der Verletzten (14 U 200/04). Seit dem Unfall machte es ihr Mühe, Betten zu beziehen, schwer zu heben und zu tragen. Vorher hatte sie den Haushalt (mit beruflich stark eingespanntem Ehemann und drei schulpflichtigen allergiebelasteten Kindern) allein geschultert, in wöchentlich 49 Stunden.
Das gab den Ausschlag für die Richter, ihr für die Beeinträchtigung beim Führen des Haushalts doch einen finanziellen Ausgleich zuzuerkennen. Und so erhielt die Klägerin täglich eine Arbeitsstunde zu acht Euro "gutgeschrieben" und das für einen Zeitraum von 16,5 Wochen. Auf diese Weise kamen immerhin 924 Euro Entschädigung zusammen.