Hausverbot für die Schwester
onlineurteile.de - Das Verhältnis der Geschwister zueinander war wohl schon lange zerrüttet. Die Eltern der beiden lebten im Wohnhaus des Bruders in einer separaten Erdgeschosswohnung. Um die pflegebedürftige Mutter besuchen zu können, erhielt die Tochter ebenfalls einen Hausschlüssel. Doch nach vielen Streitereien erteilte der Bruder seiner Schwester Hausverbot.
Auch der Vater ließ ihr — schriftlich vom Anwalt formuliert! — ein Hausverbot zustellen und forderte den Hausschlüssel zurück. Er stellte sogar Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs, als sie dennoch zu Besuch kam. Die Tochter wurde von der Polizei vernommen, gab aber den Schlüssel nicht heraus. Daraufhin ließ der Bruder das Schloss auswechseln.
Einige Tage später eskalierte der Familienstreit. Die Tochter läutete an der Haustür und wurde zum Gehen aufgefordert. Sie trat gegen die Haustür, ging durch den Garten und schlug gegen die Terrassentür. Die Familie öffnete jedoch nicht. Als ein Mitarbeiter des Pflegedienstes kam, um die Mutter zu versorgen, versuchte die Frau, sich mit dem Pfleger ins Haus zu drängeln. Da stieß der Bruder sie mit Wucht zurück, sie stürzte und verletzte sich. Die Schwester verklagte ihn auf Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld — allerdings ohne Erfolg.
Die Verletzte habe rechtswidrig gehandelt, erklärte das Oberlandesgericht Nürnberg (4 U 2003/11). Sie dürfe gegen den Willen des Hauseigentümers nicht das Haus betreten und das Hausverbot einfach ignorieren. Durch wechselseitige Strafanzeigen und Hausverbote habe sich das familiäre Klima drastisch verschlechtert. Wenn sie weiterhin ihre Mutter besuchen wollte, hätte die Tochter das gerichtlich durchsetzen müssen.
Für ihre Behauptung, auch der Vater sei zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen und vom Bruder gedrängt worden, sie aus dem Haus zu "vergraulen", gebe es wenig Anhaltspunkte. Doch selbst wenn der Vorwurf zuträfe, wäre damit das Hausverbot nicht unwirksam und die Tochter nicht dazu berechtigt, sich in einer ohnehin spannungsgeladenen Situation mit Körpereinsatz am Bruder vorbeizudrängen, der die Haustür versperre.
Dagegen habe sich der Bruder wehren dürfen, ihr stehe daher kein Schmerzensgeld zu. Schließlich sei, wie auch der Pfleger bestätigte, die Aggression zunächst von der Schwester ausgegangen. Nicht einmal die Intervention der Polizei wegen Hausfriedensbruchs habe sie zum Einlenken gebracht, stattdessen habe sie die direkte Konfrontation mit dem Bruder gesucht.