Heilkräutertee "Indian Essence"
onlineurteile.de - Eine Stiftung mit Sitz in Kanada vertreibt einen "indianisch-schamanischen Heilkräutertee", den angeblich kanadische Ureinwohner entwickelt haben. "Indian Essence" besteht aus pulverisierten oder fein geschnittenen Bestandteilen von Pflanzen (unter anderem Rinden von der Rot-Ulme). Aus der Kräutermischung wird durch wiederholtes Erhitzen und Abkühlen ein Sud bereitet, dem die Herstellerin eine "in vielerlei Hinsicht heilende Wirkung" zuschreibt.
Ihren Antrag auf eine Genehmigung für Einfuhr und Verkauf in Deutschland lehnte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ab. "Indian Essence" sei ein neuartiges Lebensmittel (im Sinne der Novel-Food-Verordnung der EU), das nur nach genauer Prüfung zugelassen werden dürfe. So eine Genehmigung liege jedoch für den Heilkräutertee nicht vor.
Die sei gar nicht nötig, konterte die Herstellerin, denn ihr Heilkräutertee sei ein traditionelles Lebensmittel und werde schon lange konsumiert. Ihre Klage gegen die Entscheidung des BVL hatte beim Verwaltungsgericht Braunschweig keinen Erfolg (5 A 117/12).
Auf dem Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten sei "Indian Essence" noch nicht in nennenswertem Umfang konsumiert worden, so das Gericht. Die Herstellerin habe zwar das Gegenteil behauptet. Sie habe aber nicht belegen können, dass Verbraucher bereits ausreichende Erfahrungen mit dem Konsum des Heilkräutertees hätten oder dass innerhalb der EU wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vorlägen.
Nach diesem Maßstab sei es also richtig, den Heilkräutertee als neuartiges Lebensmittel einzustufen, das möglicherweise bedenklich sein könnte. Ohne besondere Genehmigung nach den Richtlinien der Novel-Food-Verordnung dürften solche Lebensmittel in EU-Mitgliedsstaaten nicht zum Verkauf zugelassen werden.