Heimlich untervermietet

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Erfährt eine Vermieterin von der Kriminalpolizei, dass ein Mieter seine Wohnung unberechtigt untervermietet - ein Mann hatte die Wohnung bei einer polizeilichen Vernehmung als Wohnsitz angegeben und hinzugefügt, der Mieter habe ihm gesagt, er "dürfe sich dort nicht richtig anmelden" -, kann sie von ihm verlangen, die Untervermietung zu unterlassen; das gilt erst recht für eine öffentlich geförderte Wohnung, die nur von einem bestimmten Personenkreis bewohnt werden darf; kommt der Mieter der Aufforderung der Vermieterin nicht nach und leugnet sogar den Sachverhalt ("da sind nur Freunde zu Besuch"), zerstört er damit das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieterin; sie darf ihm deshalb ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.