Heimtückischer Mord an der Ex-Frau?
onlineurteile.de - In Traunstein stand ein Mann vor Gericht, der seiner Ex-Frau aufgelauert hatte, um ihr erst mit einem Schlagstock den Schädel einzuschlagen, sie dann mit einer Strumpfhose zu drosseln und ihr am Ende ein Messer in den Leib zu rammen. Alle drei Methoden hätten auch für sich genommen gereicht, um die Frau umzubringen. Anscheinend war sich der Täter seines "Erfolgs" trotzdem nicht sicher. Jedenfalls schob er die Sterbende unter ein Auto, damit niemand sie finden und ihr helfen könnte.
Auch wenn der Täter der Frau aufgelauert hatte und äußerst brutal vorging: Von "Heimtücke" stand nichts in der Anklageschrift. Heimtückisch geht ein Täter vor, der für das Opfer unerwartet angreift und dessen Wehrlosigkeit ausnützt. Erst in der Verhandlung kam dieser Vorwurf zur Sprache, der aus einem Totschlag einen Mord macht. Deshalb beantragte der Verteidiger des Mannes eine Prozesspause, um seine Strategie zu überdenken.
Der Richter lehnte jede Unterbrechung ab und warf dem Anwalt vor, er hätte sich darauf einstellen müssen, dass der Vorwurf "Heimtücke" in der Verhandlung laut werden würde. Zumal sich die Staatsanwaltschaft schon eingehend mit der Frage befasst habe, ob dieses Merkmal eines Mordes vorliegen könnte (was sie in der Anklageschrift aber verneinte!).
Weil der Täter nach dem Urteil des Traunsteiner Landgerichts lebenslang hinter Gitter wandern sollte, legte der Strafverteidiger Revision ein und zog vor den Bundesgerichtshof (1 StR 623/11). Die Bundesrichter gaben ihm Recht. Das Argument des Traunsteiner Gerichts, eine Pause sei nicht nötig, weil sich mit dem Punkt Heimtücke doch an der Verurteilung wegen Mordes nichts ändere, gehe fehl: Wenn es darum gehe, die Schwere der Schuld zu beurteilen, könne dies bedeutsam sein.
Eine Unterbrechung oder ein Aufschub für einige Tage wäre in jedem Fall sinnvoll gewesen. Denn ein Verteidiger müsse sich nicht auf Vorwürfe vorbereiten, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gar nicht erhebe. Deshalb hoben die Bundesrichter das Traunsteiner Urteil auf. Dass bei den Ermittlungen noch mehr Pannen passiert waren, spielte dann schon keine Rolle mehr. Nun liegen die Akten wieder in Traunstein, der Fall wird neu aufgerollt.