Heizungssystem mit Wärmepumpe nachgerüstet

Haftet der Installateur für deren Ausfall, wenn er durch früher verlegte Bauteile verursacht wurde?

onlineurteile.de - 1991 waren auf dem Hausgrundstück zwei Erdwärmesonden mit einer Soleleitung verlegt worden. Die damals installierte Wärmepumpe hatte nie richtig funktioniert. 2007 beschloss der Hauseigentümer, erneut eine Wärmepumpe in das Heizungssystem zu integrieren. Der beauftragte Heizungsinstallateur prüfte die Sonden und baute eine Wärmepumpe ein.

Wann sich genau heraus stellte, dass die Wärmepumpe nur Wasser umwälzte, aber keine Wärme produzierte, ist zwischen den Parteien umstritten. Jedenfalls fiel sie ziemlich bald aus. Seither heizt der Hauseigentümer nur noch mit seinem Gas-Brennwertheizgerät. Vom Handwerker forderte er 14.350 Euro Werklohn zurück.

Seine Klage scheiterte jedoch daran, dass die Heizanlage bei der Abnahme funktioniert hatte, wie mehrere Zeugen bestätigten. Dann stehe nicht fest, dass der Installateur den Ausfall der Wärmepumpe zu verantworten habe, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg (13 U 83/10).

Die Heizanlage sei zwar mangelhaft, weil die Sonden nicht in Ordnung seien, räumte das Gericht ein. Sie könne deshalb die vereinbarte Funktion - Heizung durch Erdwärme - nicht erfüllen. Das wäre dem Installateur aber nur dann vorzuwerfen, wenn er die vorhandenen Bauteile nicht daraufhin untersucht hätte, ob sie den Erfolg seiner Arbeit gefährden könnten.

Ein Handwerker müsse Vorarbeiten oder vorhandene Bauteile, auf denen seine Arbeit aufbaue, auf ihre Eignung dafür prüfen. Das sei hier geschehen. Daraus, dass die Erdwärmesonden bei der Abnahme des Werks durch den Hauseigentümer einwandfrei arbeiteten, folge umgekehrt, dass die Voruntersuchung des Handwerkers nicht fehlerhaft oder unvollständig war. Deshalb hafte er nicht für den Mangel - es könnte auch ein Bedienungsfehler des Eigentümers vorliegen.