Helle Arbeitskleidung hygienischer?
onlineurteile.de - Die Inhaberin einer Berliner Konditorei stattete die Mitarbeiter im Verkaufsbereich mit schwarzen Blusen bzw. Oberhemden aus. Über Hose oder Rock trugen sie eine bordeauxrote Wickelschürze. Diese Kombination sieht man bei Bedienungen mittlerweile öfter.
Aber einem Kontrolleur des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf passte sie nicht: Arbeitskleidung müsse hell sein, damit man Schmutz besser erkennen könne, behauptete er. Dunkle Kleidung verstoße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften (EG-Verordnung Nr. 852/2004). Sie muss gegen helle Kleidung ausgetauscht werden, ordnete das Bezirksamt an.
Das leuchtete der Konditormeisterin überhaupt nicht ein: Sie halte die Mitarbeiter stets dazu an, nur saubere Arbeitskleidung zu tragen und sie überwache das auch. Außerdem seien helle Flecken von Mehl oder hellen Cremes auf dunklem Untergrund besser zu sehen als auf heller Kleidung.
Um die "Arbeitsuniformen" nicht austauschen zu müssen, zog die Geschäftsfrau gegen die Anordnung des Bezirksamts vor Gericht und setzte sich beim Verwaltungsgericht Berlin durch (VG 14 K 342/11).
Die EU-Verordnung, auf die das Bezirksamt seine Entscheidung stütze, schreibe vor, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen müssten, so das Gericht. Die Farbe sei aber kein wesentliches Kriterium dafür, ob die Kleidung geeignet sei oder nicht. Mitarbeiter einer Konditorei müssten nicht zwingend helle Arbeitskleidung tragen, schwarze Hemden oder Blusen seien nicht per se unhygienisch.