Helmpflicht für Radfahrer durch die "Hintertür"?
onlineurteile.de - Stößt ein ohne Helm und sehr schnell fahrender Rennradfahrer ungebremst mit einem VW-Bus zusammen und zieht sich bei der Kollision erhebliche Kopfverletzungen zu, trifft den Radfahrer ein Mitverschulden am Unfall
— nicht nur wegen seiner trotz unklarer Vorfahrtslage sehr forschen Fahrweise; der verletzte Radfahrer haftet auch deshalb für die Unfallfolgen mit (zu 40 Prozent), weil er ohne Fahrradhelm auf einem Rennrad unterwegs war.