"Herzlos-Vater"
onlineurteile.de - Im Sommer 2007 veröffentlichte ein Boulevardblatt unter der Überschrift "Papa, bitte melde dich" eine herzzerreißende Geschichte über Kinder, die schmerzlich ihren Vater vermissten, der sie angeblich im Stich gelassen hatte. Unter einem unvorteilhaften Foto des Mannes stand die Bildunterschrift "Herzlos-Vater", dahinter war sein voller Name abgedruckt. "Herzlos-Vater" weigere sich, seine Kinder zu besuchen, berichtete der Zeitungsschreiber.
Kein Wort darüber, dass seine Ex-Frau (und Mutter der Kinder) ihn wegen eines neuen Partners verlassen hatte und die Trennung unschön und schmerzhaft gewesen war. Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn sprachen den Mann so oft auf den Artikel an, dass es ihm schließlich reichte. Er forderte Entschädigung vom Zeitungsverlag, weil der Artikel sein Persönlichkeitsrecht verletzte.
3.000 Euro Schmerzensgeld sprach ihm das Amtsgericht Bremen zu (25 C 425/07). Ohne Wissen des Mannes - also auch ohne sein Einverständnis - habe die Zeitung einen Artikel über die problematische Beziehung zu seinen Kindern veröffentlicht. Dabei werde der Vater einseitig negativ dargestellt, als gehe diese unschöne Situation allein auf sein Konto. Im privaten und beruflichen Umfeld sei so sein familiäres Unglück zum Gesprächsthema geworden - und werde ihm angelastet.
Die Publikation greife in schwerwiegender Weise in das Persönlichkeitsrecht des Mannes ein. Anders als durch Schmerzensgeld sei dieser Nachteil nicht auszugleichen. Denn eine Gegendarstellung in der Zeitung würde nur dazu führen, dass die Familiengeschichte ein weiteres Mal in die Öffentlichkeit gezerrt und erneut Gegenstand von Diskussionen würde.