"Herzlos-Vater" will für Ex-Frau nicht mehr zahlen

Hat sie durch einen reißerischen Pressebericht den Unterhalt verspielt?

onlineurteile.de - Einige Monate nach der Scheidung entdeckte der Vater dreier Kinder im Sommer 2007 in der BILD-Zeitung ein großes Foto von sich. Der "Herzlos-Vater" habe den Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen, die darunter sehr litten, wurde berichtet. Überschrift: "Papa, bitte melde dich". Seine Ex-Frau appellierte an ihn, sich um die Kinder zu kümmern.

Zwei Jahre später zog der Mann vor Gericht und forderte, der Frau den nachehelichen Unterhalt (470 Euro im Monat) zu streichen. Für die Kinder zahle er weiterhin insgesamt 1.258 Euro monatlich. Doch seine "Ex" habe wegen ihrer Mitwirkung an der "herabwürdigenden Presseveröffentlichung" jeden Anspruch darauf verspielt, von ihm unterstützt zu werden.

Das sei im Prinzip richtig, fand das Oberlandesgericht (OLG) Bremen (4 UF 106/09). Dass diese Zeitung über die Familie "reißerisch" berichten würde, habe die Frau gewusst und den Reportern dennoch Fotos überlassen. Sie habe es in Kauf genommen, dass ihr Mann als herzloser Kerl bloß gestellt wurde, der ohne jeden Grund von heute auf morgen die Familie zerstörte. Damit habe die Frau unsolidarisch gehandelt: Auch nach der Scheidung müssten Ehepartner fair miteinander umgehen.

Dennoch wies das OLG die Klage des Mannes ab. Zum einen stehe der Frau laut Scheidungsbeschluss der Unterhalt sowieso nur noch bis Mai 2012 zu. Zum anderen habe der Mann nach dem Presseartikel fast zwei Jahre lang vorbehaltlos gezahlt - trotz der Kränkung. Er habe also aus dem Fehlverhalten keine Konsequenzen in Bezug auf den Unterhalt ziehen wollen. Dann sei es unbillig, sich jetzt auf einmal darauf zu berufen. Hinzu komme, dass der Vater als Ausgleich für die Kränkung vom Zeitungsverlag 3.000 Euro Schmerzensgeld erhalten habe.