Herzschrittmacher machte schlapp
onlineurteile.de - Ein älterer Herr litt schon lange an chronischem Vorhofflimmern des Herzens und trug deshalb einen Herzschrittmacher. Im Herbst 2004 wollte er der nassen Kälte in Deutschland entfliehen und buchte eine Flugreise nach Fuerteventura. Im Reisebüro schloss der Kunde auch eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Doch kurz vor der Reise wurde die Batterie des Herzschrittmachers immer schwächer - sie musste ausgewechselt werden.
Wegen dieser Operation stornierte der Herzkranke die Reise. Von der Versicherung verlangte er Ersatz für die Stornokosten. Damit kam er jedoch weder beim Unternehmen, noch beim Amtsgericht München durch (242 C 37052/05). Die Reiserücktrittskostenversicherung müsse nur einspringen, wenn der Versicherungsnehmer eine Reise wegen einer schweren und plötzlich eingetretenen Erkrankung absagen müsse, erklärte der Amtsrichter. Eine leere Batterie sei aber keine unerwartete Erkrankung.
Den ersten Herzschrittmacher des Patienten habe man nach sieben Jahren ausgetauscht. Bei dieser Operation sei der zweite Herzschrittmacher implantiert worden, den der Patient nun seit 14 Jahren trage. Angesichts dieser Umstände habe dem alten Herrn klar sein müssen, dass die Batterie sich langsam erschöpft haben dürfte. Die Operation sei für ihn also nicht überraschend gekommen.