Hinweise auf gefrorenen Lebensmitteln ...
onlineurteile.de - Nach deutschem Lebensmittelrecht müssen auf tiefgefrorenen Waren einige Hinweise für Verbraucher stehen: die Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Aufbewahrtemperatur etc. Wettbewerbshüter mahnten eine bekannte Möbelhauskette ab, die außer Möbeln auch fertig verpackte Spezialitäten aus Schweden anbietet. Die Angaben auf den Packungen ihrer tiefgefrorenen Apfelkuchen seien nicht gut lesbar, kritisierte der Verein.
Auf der Rückseite standen die vorgeschriebenen Angaben - in 16 Sprachen, nebeneinander in einem kompakten Block angeordnet (allerdings noch kleiner als hier abgebildet; die abgedruckte Passage entspricht mit Versalgröße 6 Punkt bereits den vom Bundesgerichtshof definierten Mindestanforderungen!):
Schwedischer Apfelkuchen
Zutaten: Apfelfruchtfüllung 34,0 % (Äpfel 89 %), Zucker, Wasser, Verdickungsmittel E 1422, E 1442, E 440, E 401, Säureregulatoren ...
Darf nach dem Auftauen nicht erneut eingefroren werden. Mindestens haltbar bis: siehe Schachtelseite. Haltbarkeit nach dem Auftauen im Kühlschrank bei max. plus 10 Grad Celsius: 5 Tage