Hirngeschädigter Mann wird künstlich ernährt
onlineurteile.de - In diese Situation hatte er niemals kommen wollen: Mit 72 Jahren erlitt ein Mann durch einen Infarkt einen Hirnschaden und war nicht mehr ansprechbar. Über eine Sonde wurde er künstlich ernährt. Sein Sohn wurde als Betreuer eingesetzt und war auch für die Gesundheitsfürsorge zuständig. Gemeinsam mit Schwester und Mutter präsentierte er eine Erklärung, die sein Vater zwei Jahre zuvor verfasst hatte: Wenn sein Gehirn einmal geschädigt sein sollte und/oder lebenswichtige Funktionen des Körpers ausfallen sollten, wolle er nicht künstlich am Leben gehalten werden.
Der Sohn forderte deshalb, die künstliche Ernährung des Vaters einzustellen. Eine Besserung seines Zustands sei nicht mehr zu erwarten. Der Bundesgerichtshof verwies ihn an das Vormundschaftsgericht (XII ZB 2/03). Grundsätzlich stehe der Wille des Patienten im Mittelpunkt. Habe dieser in einer Patientenverfügung klargestellt, dass er im Falle des nahen Todes keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche, müsse man diesen Willen respektieren.
Komplizierter liege der Fall jedoch, wenn ein Betreuer bestellt worden sei. Wenn der Betreuer eine lebenserhaltende Behandlung beenden wolle, brauche er dafür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Bei Fragen im Grenzbereich menschlichen Lebens und Sterbens müsse man Lösungen finden, die alle Beteiligten rechtlich verantworten könnten. Dies sei Aufgabe des Vormundschaftsgerichts.