Hitler-Bilder im Hausflur
onlineurteile.de - Die Eigentümerin wollte das Münchner Einfamilienhaus unbedingt verkaufen. Die Mieter, ein Ehepaar, störten da eigentlich nur noch. Die Vermutung liegt daher nahe, dass der Vermieterin der "Skandal" gut in den Kram passte: Bei der Hausbesichtigung bemerkten verschiedene Kaufinteressenten im Hausflur Bilder von Adolf Hitler sowie Fotos mit Personen in NS-Uniformen und Hakenkreuzfahne.
Einer fotografierte die Bilder heimlich mit dem Fotohandy und zeigte der Vermieterin die Aufnahme. Die kündigte den Mietern fristlos: Dass in ihrem Haus gegen Strafgesetze verstoßen werde, könne sie nicht länger dulden.
Die Mieter widersprachen der Kündigung und bestritten energisch, Neonazis zu sein: Die Bilder seien Erinnerungsstücke einer verstorbenen, alten Freundin. Im übrigen gehe es der Eigentümerin sowieso nur darum, sie loszuwerden, weil sich ein nicht vermietetes Haus besser verkaufen lasse. Das Amtsgericht München wies die Räumungsklage der Vermieterin ab (424 C 18547/07).
Die Verwendung von Nazisymbolen sei nur in der Öffentlichkeit bzw. auf Veranstaltungen strafbar, so der Amtsrichter. Die einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch untersagten das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen im öffentlichen Bereich. Im privaten Bereich könnten Mieter aufhängen, was sie wollten - auch Bilder mit Nazi-Szenen. Das rechtfertige keine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags.