Hochzeit mit Ausländer mindert die Steuer nicht

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Auch wenn die Hochzeit mit einem kanadischen Staatsbürger für die deutsche Braut besonders teuer war — die üblichen Kosten plus Verwaltungsgebühren, Ausgaben für einen Dolmetscher, Flugkosten des Bräutigams nach Deutschland —, kann sie die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen;

zum einen sind Heiraten zwischen Partnern verschiedener Nationen nichts "Außergewöhnliches" mehr, zum anderen existiert kein Anspruch auf Subventionen für Hochzeiten, selbst wenn die Ehe an sich eine förderungswürdige Institution ist und die Braut durch die Heirat womöglich leichter eine Aufenthaltserlaubnis für Kanada bekommt.