Hohe Entschädigung für "Esra"
onlineurteile.de - Jahrelang beschäftigte der Fall die Gerichte. Autor B. veröffentlichte einen autobiographisch geprägten Roman mit dem Titel "Esra", in dem er eine verflossene Liebe "aufarbeitete". Wie er die Titelheldin Esra beschreibt und ihr Leben schildert, ist in der Romanfigur unschwer seine frühere Freundin, eine Schauspielerin, zu erkennen. Die Frau war verständlicherweise nicht davon erbaut, dass ihr Intimleben öffentlich ausgebreitet wurde. Auch ihre Kinder kamen im Roman vor und waren leicht als reale Personen zu identifizieren.
Der Verlag, der den Roman herausgegeben hatte, musste nach langem Rechtsstreit ("Persönlichkeitsrechte der Dargestellten contra künstlerische Freiheit") einzelne Passagen streichen. Darüber hinaus verlangte die Ex-Freundin vom Schriftsteller und vom Verlag 50.000 Euro Entschädigung für die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht München I sprach ihr diese Summe zu (9 O 7835/06).
Unabhängig von der Frage, ob die Schilderungen in allen Einzelheiten der Wahrheit entsprächen, müsse man Folgendes festhalten, so die Richter: Weder das Intimleben einer Frau noch das Mutter-Kind-Verhältnis sollte Gegenstand öffentlicher Erörterungen sein. Zwar sei zu bedenken, dass sich die Pflicht, Schadenersatz zu leisten, negativ auf die Freiheit der Kunst auswirke. Dennoch sei in diesem Fall eine so hohe Entschädigung angemessen, weil die Verletzung der Privatsphäre gravierend gewesen sei.