Hohe Provision beim Immobilienkauf
onlineurteile.de - Dem Käufer einer Eigentumswohnung erging es wie derzeit vielen Leidensgenossen: Die für das Objekt kalkulierte Miete war am Markt nicht zu erzielen, der Bankkredit musste höher als vorausberechnet bedient werden. Tausende von Immobilienkäufern gerieten so in finanzielle Schwierigkeiten und versuchten dann, sich an den Kreditinstituten schadlos zu halten - freilich selten mit Erfolg. Im konkreten Fall warf der Immobilienkäufer seiner Bank vor, dass im Kaufpreis der Eigentumswohnung eine Provision für die Bank enthalten war. Darüber war der Kreditnehmer nicht unterrichtet worden.
Mit seiner Klage scheiterte er beim Bundesgerichtshof (XI ZR 194/02). Nach dessen ständiger Rechtsprechung dürfen Banken bei steuersparenden Bauherrenmodellen davon ausgehen, dass die Kunden über Risiken selbst ausreichend Bescheid wissen bzw. zu deren Beurteilung Fachleute einschalten. Nur in Ausnahmefällen - z.B. wenn das Kreditinstitut enge Geschäftsbeziehungen zum Bauträger pflegt - müssten Banken den Kreditnehmer informieren. Anders als ein Anlagevermittler, der seine Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände aufklären müsse, sei die Bank dazu nicht verpflichtet - sofern sie die kreditfinanzierte Anlage nicht empfehle, sondern sich rein auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränke. Risiken bei der Verwendung des Kredits trage der Kunde. Banken müssten Kunden nicht darauf hinweisen, dass der Kaufpreis einer Immobilie unangemessen hoch oder die Anlage nicht rentabel sei.
Und sie müssten sie auch nicht informieren, wenn im Kaufpreis eine "Innenprovision" für das Kreditinstitut versteckt sei (hier immerhin 18,4 Prozent des Kaufpreises). Allerdings dürfe eine Innenprovision nicht zu einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung führen, die Bank dürfe den Kreditnehmer nicht in sittenwidriger Weise übervorteilen. Steige der Kaufpreis durch die Provision auf das Doppelte des Verkehrswerts der Immobilie, dann müsse die Bank den Kunden darüber aufklären. Im konkreten Fall dagegen sah der Bundesgerichtshof die Bank noch nicht in der Pflicht.