Hoher Wasserspiegel macht Floßfahrt zum Risiko
onlineurteile.de - Ein Musikverein machte einen Ausflug - eine lustige Floßfahrt auf der "Wilden Rodach". Mehrere Brücken waren auf der Fahrt zu unterqueren. Da das Wasser außergewöhnlich hoch stand, wurde es einige Male sehr eng: Die Passagiere mussten sich "kleinmachen", um nicht gegen die Brücken zu stoßen. Ein Mann wurde durch das schwankende Floß wohl etwas unsanft mit Kopf und Rücken gegen eine Brückenunterseite gedrückt. Jedenfalls klagte er schon beim Aussteigen über starke Rückenschmerzen. Beim Arzt wurde dann festgestellt, dass ein Halswirbel und ein Lendenwirbel angeknackst waren. Vom Veranstalter der Floßfahrt forderte er Entschädigung.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht Kronach und sprach ihm ein Schmerzensgeld von 4.500 Euro zu (1 C 443/02). Veranstalter von Floßfahrten müssten sich vor der Fahrt darum kümmern, wie hoch der Wasserspiegel sei. Nur wenn das Floß Brücken gefahrlos passieren könne, dürfe er fahren. Nach Aussage aller Zeugen sei der Wasserspiegel jedoch so hoch gewesen, dass die Fahrgäste sich bei jeder Brücke bücken mussten. Das sei viel zu riskant: Nicht alle Fahrgäste seien aufmerksam, schnell und beweglich genug, um jedes Mal rechtzeitig auszuweichen. Der Veranstalter sei deshalb für die Verletzung des Fahrgastes verantwortlich.