Holzschutzgifte in der Wohnung

Können Mieter aus diesem Grund den Mietvertrag fristlos kündigen?

onlineurteile.de - Das Ehepaar hatte sich so gefreut, als es Ende 2006 die hübsche Dachgeschosswohnung mit den vielen Holzbalken und Holzpaneelen gefunden hatte. Sie hatte ihnen gleich gefallen. Doch schon kurz nach dem Einzug gingen die gesundheitlichen Beschwerden los: Die Mieter klagten über Schlafstörungen, Schweißausbrüche, Atembeschwerden, Husten und Kopfschmerzen.

Schließlich beauftragten sie ein Umweltlabor damit, die Wohnung auf Schadstoffe hin zu überprüfen. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass insbesondere die Holzbalken mit den Holzschutzgiften Pentachlorphenol (PCP), Lindan und Dichlofluanid belastet waren. Ab April 2007 kürzten die Mieter deshalb die Miete; im Juni kündigten sie den Mietvertrag fristlos, weil sie ihre Gesundheit gefährdet sahen. Der Vermieter akzeptierte die Kündigung nicht und verlangte Miete bis Ende Oktober 2007.

Zu Recht, entschied das Amtsgericht Münster (48 C 61/08). Dem Amtsrichter genügte das Gutachten des Umweltlabors nicht. Damit sei keine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Der Bericht dokumentiere die Belastung der Materialien mit Schadstoffen, ziehe aber keine Rückschlüsse auf eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Bewohner. Wie die Schadstoffe die Gesundheit der Mieter negativ beeinflussten, werde nicht ausgeführt. In der Raumluft sei jedenfalls keine signifikante Konzentration von Holzschutzmitteln festgestellt worden. Dass die Schadstoffe in den Räumen das Ehepaar tatsächlich geschädigt hätten, sei daher nicht bewiesen.