Hopfenbauer leidet an Parkinson
onlineurteile.de - Hopfen und Malz, Gott erhalt's — sagt man in Bayern gern, handelt es sich dabei doch um die Grundstoffe für Bier. Auf einen Hopfenbauern wirkte sich der so gelobte Stoff jedoch wenig segensreich aus, weil er bei dessen Anbau intensiv Pestizide eingesetzt hatte.
Fast 30 Jahre lang baute der Landwirt Hopfen an und versprühte dabei Unmengen an Fungiziden, Unkrautvernichtungsmitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Ca. 15 Mal im Jahr verteilte er die gesundheitsgefährdenden Stoffe auf den Feldern und benutzte dabei erst in den letzten Arbeitsjahren eine Atemmaske.
Zehn Jahre, nachdem er den Hopfenanbau aufgegeben hatte, stellte sein Hausarzt fest, dass der Landwirt an der Parkinson-Krankheit litt. Wahrscheinlich sei der Umgang mit Pestiziden der Grund dafür, vermutete der Mediziner. Doch bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beantragte der ehemalige Hopfenbauer vergeblich Leistungen: Parkinson sei keine Berufskrankheit, so ihr Bescheid.
Zu Recht habe die Berufsgenossenschaft hier Leistungen abgelehnt, entschied das Landessozialgericht Bayern (L 2 U 558/10). Ob Parkinson grundsätzlich durch Pestizide ausgelöst werden könne und als Berufskrankheit anzuerkennen sei, könne hier offen bleiben, so das Gericht. Denn im konkreten Fall lägen zehn Jahre zwischen der Parkinson-Diagnose und dem letzten Mal, dass der Landwirt derartigen Chemikalien ausgesetzt war ("Exposition").
Bei so einem langen Zeitraum könne man einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Umgang mit landwirtschaftlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln nicht bejahen. Zumindest sei die Exposition als Krankheitsursache nicht "überwiegend wahrscheinlich". Das wäre jedoch die Bedingung dafür, die Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen.