Horror-Telefonrechnung

Telefonkunden müssen für "Dialer"-Verbindungen nicht zahlen

onlineurteile.de - Beim Öffnen der Post von der Telefongesellschaft verschlug es der Frau die Sprache: 9.000 Euro betrug die Telefonrechnung für ihren ISDN-Anschluss. Die Wahnsinns-Summe kam fast ausschließlich durch Verbindungen zu 0190-Mehrwertdienstenummern zustande. Des Rätsels Lösung: Der Sohn der Telefonkundin hatte sich beim Herunterladen einer Datei aus dem Internet einen so genannten Dialer "eingefangen", ohne es zu bemerken. (Das sind - in der Regel ohne Wissen der PC-Nutzer installierte - Anwahlprogramme, die dafür sorgen, dass Verbindungen ins Internet nur noch über teure 0190-Mehrwertdienstenummern hergestellt werden.)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Telefongesellschaft der Kundin nicht die erhöhten 0190-Tarife berechnen darf (III ZR 96/03). Sie müsse sich die illegale Praxis der Mehrwertdienstebetreiber zurechnen lassen, die die Standardeinstellungen in den Computern mit Hilfe der Dialer heimlich manipulierten. Die Telefonkundin und ihr Sohn könnten das als durchschnittlich informierte PC-Nutzer nicht erkennen und hätten den Missbrauch nicht zu verantworten. Dieses Risiko trage die Telefongesellschaft, da sie am Florieren der Mehrwertdienste ein eigenes wirtschaftliches Interesse habe, schließlich kassiere sie kräftig mit.