Hotel mit Kreditkarte bezahlt?

Bank kann keinen Original-Belastungsbeleg vorlegen - Karteninhaber erhält Geld zurück

onlineurteile.de - Beim Einchecken im Hotel hatte der Gast eine "Registration Card" ausgefüllt und angekündigt, er werde die Rechnung mit Kreditkarte bezahlen. Doch als die Bank, bei der er ein Kreditkartenkonto unterhielt, von diesem Konto 799 Euro für die Hotelrechnung abbuchte, protestierte der Karteninhaber: Er habe keinen Kreditkartenbeleg unterschrieben, der die Bank berechtigen könnte, sein Konto zu belasten. Die Bank habe lediglich eine Faxkopie der "Registration Card" vorgelegt, das sei aber nur ein Anmeldeformular.

Dagegen pochte das Kreditinstitut darauf, dass auf das Anmeldeformular die MasterCard des Kunden kopiert war - also sei diese Kopie auch ein Leistungsbeleg. Dieser Ansicht mochte sich das Amtsgericht Krefeld nicht anschließen (3 C 299/06). Diese Kopie stelle keine Zahlungsanweisung an die Bank dar. Als der Hotelgast das Anmeldeformular unterschrieb, habe er dem Portier die Kreditkarte nicht ausgehändigt. Die sei erst nachträglich (verkleinert und verkehrt herum) auf die Kopie der "Registration Card" kopiert und so vom Hotel per Fax an die Bank gesandt worden.

Die Bank könne vom Kreditkarteninhaber aber nur Ersatz für die von ihr geleistete Zahlung fordern, wenn sie einen von ihm unterzeichneten Original-Belastungsbeleg mit den Kartendaten vorweisen könne. Dazu sei sie nicht in der Lage, weil sie nach eigenen Angaben Belege im Massengeschäft verfilme und anschließend vernichte. Das gehe zu Lasten der Bank: Sie müsse dem Karteninhaber die abgebuchte Summe erstatten. Wenn eine Zahlung strittig sei und ein Kunde diese reklamiere, sei es dem Kreditinstitut ohne weiteres zuzumuten, Originalbelege anzufordern und aufzubewahren.