Hotel überbucht

Urlauberin muss mit Kindern in einer Woche zwei Mal umziehen: Minderung

onlineurteile.de - Bei einem Reiseveranstalter hatte eine Münchnerin für sich und ihre zwei Kinder ein Hotelzimmer in Marrakesch gebucht: eine Woche Marokko-Urlaub zum Preis von 2.301 Euro. Vor Ort erwartete die Urlauber eine unangenehme Überraschung: Das Hotel war an den Wochenenden überbucht. Deshalb musste die Familie die erste und die letzte Nacht des Urlaubs in Ersatzhotels verbringen.

Den Transport organisierte der Reiseveranstalter, die Hotels lagen nahe beieinander. Während der übrigen Tage erhielt die Familie das eigentlich gebuchte Hotelzimmer. Wegen der Unannehmlichkeiten verlangte die Kundin vom Reiseveranstalter 1.314,84 Euro zurück: Sie wollte den Reisepreis für die zwei Umzugstage um 100 Prozent mindern und forderte außerdem Schadenersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit.

Der Reiseveranstalter wies die Forderung als überhöht zurück, schlug ihr rund 600 Euro Rückzahlung vor. Darauf ließ sich die Kundin nicht ein und zog vor Gericht. Das Amtsgericht München sprach ihr jedoch weniger Geld zu als der Reiseveranstalter angeboten hatte (171 C 25962/10).

Umzüge während des Urlaubs seien ärgerlich und stellten einen Mangel der Reise dar, so die Amtsrichterin. Allerdings könne die Kundin den Reisepreis für diese zwei Tage nicht um 100 Prozent mindern. Ein Ersatzhotel gehörte der gleichen Kategorie an wie das ursprünglich gebuchte, das zweite sei sogar höherwertig gewesen. Beide Ersatzunterkünfte lagen nur wenige Autominuten entfernt. Das Ein- und Auspacken könne höchstens vier Stunden gedauert haben.

Mindestens die Hälfte des Tages habe die Familie also für Erholung nutzen können. 460,20 Euro müsse der Reiseveranstalter zurückzahlen - 80 Prozent des Tagesreisepreises für zwei Tage. Schadenersatz für nutzlos vertane Urlaubszeit komme nicht in Betracht. Darauf hätten Urlauber nur Anspruch bei einer erheblichen Beeinträchtigung der gesamten Reise. Zwei Umzugstage könnten aber kaum den Erholungswert von sechs Tagen Urlaub zunichte machen.