Hotel überbucht - Urlaub futsch
onlineurteile.de - Urlaub mit der Großfamilie sollte es werden, dafür hatte man zwei Maisonette-Wohnungen in einer Hotelanlage gebucht. Doch dann stellte sich heraus, dass das Hotel längst voll war und der Marbella-Urlaub fiel ins Wasser. Nein, mit zwei Doppelzimmern als Ersatz wollten sich die Urlauber nicht abfinden - das wäre dann doch etwas eng geworden für vier Erwachsene, eine 15-Jährige und zwei kleine Kinder. Und das für stolze 3.589 Euro!
Also stornierten die Urlauber die Reise. Sie bekamen den Reisepreis zurück, forderten aber zusätzlich Schadenersatz für vertane Urlaubszeit. Das Amtsgericht hielt den Anspruch für berechtigt und setzte dafür 50 Prozent des Reisepreises an, allerdings nur für die erwachsenen Urlauber. Die beiden Kleinkinder gingen leer aus, die Jugendliche bekam halb so viel wie die Erwachsenen. Bei Kindern ohne Einkommen könne ja von "vertaner Urlaubszeit" keine Rede sein, meinte er. Dem widersprach das Landgericht Bremen (4 S 201/04).
Die Berechnung des Schadenersatzes richte sich nur nach dem Reisepreis, nicht etwa nach dem Einkommen des Reisenden, so das Landgericht. Da die Jugendliche beim Reisepreis als Erwachsene behandelt worden sei, stehe ihr nun auch der volle Anspruch auf Schadenersatz zu. Zwar gehe es bei einer Jugendlichen nicht um entgangene Erholung, aber der entgangene Erlebniswert einer solchen Reise zähle gleichermaßen. Auch der zweijährige Junge sei beim Reisepreis (mit Abschlag) berücksichtigt worden, deshalb müsse der Reiseveranstalter für ihn entsprechend Schadenersatz zahlen. Nur für das kostenlos mitgereiste Baby werde keine Entschädigung fällig.