Hotelanlage in Kenia brannte ab

Urlauber umquartiert: Albtraum statt Traumurlaub

onlineurteile.de - Palmen am Traumstrand und ein Luxushotel im afrikanischen Stil - genau so hatte sich das Münchner Ehepaar den Urlaub in Kenia vorgestellt. Zwei Wochen Aufenthalt hatten die Eheleute bei einem Reiseveranstalter gebucht, einige Safaris inklusive. Doch daraus wurde nichts: Schon in der ersten Nacht im Urlaubsdomizil brannte die gesamte Hotelanlage ab. Die Urlauber konnten sich zwar retten, doch ein Teil des Gepäcks wurde ein Raub der Flammen.

Die Hotelbewohner mussten umquartiert werden. Das Ersatzhotel war praktisch noch eine Baustelle. Fast täglich mussten die Gäste hier die Zimmer wechseln. Reiseleitung? Fehlanzeige. Nur ein Safari-Ausflug kam zustande, doch den konnten die Münchner nicht mehr so recht genießen. Vor allem die Ehefrau war von der Brandnacht traumatisiert. Vom Reiseveranstalter forderten die Urlauber den Reisepreis zurück.

Dafür sah der allerdings keinen Grund. Die Brandursache sei ungeklärt; jedenfalls sei an dem Unglück nicht die Hotelleitung vor Ort schuld, argumentierte das Reiseunternehmen. Das Landgericht München I hielt das nicht für bewiesen (27 O 15559/08). Das Ehepaar habe Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises und obendrein auf Schadenersatz für "nutzlos vertane Urlaubszeit".

Das Gericht hatte sich einige Zeugenberichte angehört und daraus den Schluss gezogen, dass der Erholungswert der Afrikareise gleich Null war. Die Feuernacht sei ein "albtraumhaftes Erlebnis" gewesen, das die Urlauber in Todesangst versetzt habe. Nach so einem Schock könne keine Urlaubsfreude mehr aufkommen, damit sei der ganze Aufenthalt in Kenia wertlos. Dazu kämen die Beeinträchtigungen in dem vollkommen unzumutbaren Ersatzquartier.