HSV setzt sich gegen Schwarzhändler durch

Kommerzieller Weiterverkauf erworbener Bundesliga-Tickets ist zu unterlassen

onlineurteile.de - Die Bundesliga boomt und der HSV befindet sich derzeit im Aufwind - das zieht Fans, aber auch Geschäftemacher an. Kartenhändler kaufen relativ früh Kartenkontingente auf, spekulieren auf erhöhte Nachfrage kurz vor dem Spiel, um dann ihre Karten zu weit überhöhten Preisen an den Mann zu bringen. Einen dieser Händler verklagte der HSV und setzte sich auf ganzer Linie durch.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fußballvereins steht klipp und klar: "Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten". Vergeblich behauptete der Schwarzhändler, er habe nur Karten von Privatpersonen gekauft, die an die AGB des Vereins nicht gebunden seien. Auch das sei unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg (5 U 65/04).

Er versuche so, die ihm per AGB auferlegte Beschränkung beim Kartenverkauf zu umgehen. An die AGB des Vereins sei er aber in jedem Fall gebunden, auch wenn er die Eintrittskarten tatsächlich aus unterschiedlichen Quellen haben sollte und nicht nur vom Verein selbst. Der HSV habe ihm die AGB schon vor dem Prozess mit einer Abmahnung zugeschickt, auf Unkenntnis könne sich der Schwarzhändler also nicht berufen.

Es stehe dem Händler frei, beim Verein eine Lizenz zum kommerziellen Kartenverkauf zu beantragen. Verboten sei es jedoch, im Einzelverkauf abgegebene Karten zu erwerben, ohne kommerzielle Interessen zu offenbaren, und diese dann zu höheren Preisen auf dem Markt anzubieten, wenn beim Verein selbst keine Karten mehr erhältlich seien. Dieses "Geschäftsmodell" führe zu einem Schwarzmarkt, den der Verein nicht hinnehmen müsse: Schwarzhandel beeinträchtige die Interessen des HSV und seinen guten Ruf.