Hühner vom Bauernhof?
onlineurteile.de - Es sollte so aussehen, als stammten die Supermarkt-Eier von "glücklichen Hühnern": Außen auf der Verpackung war ein Bauernhof in grüner Umgebung abgebildet, innen die Code-Nr. 1 für Freilandhaltung aufgedruckt. Tatsächlich kamen die Eier aus der Hühnerfabrik. Ein Verbraucherschutzverband machte gegen diese Art Mogel(ver)packung mobil und strengte einen Rechtsstreit gegen die Handelskette an. Diese gab nach und versprach, die Verpackung nicht mehr zu verwenden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verdonnerte die Supermarktkette außerdem dazu, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, weil die Klage der Verbraucherschützer Erfolg gehabt hätte (6 U 85/02). Die unterschiedlichen Haltungsformen von Hühnern seien den Verbrauchern nach Berichten in den Medien geläufig, für zahlreiche Menschen sei die Art der Haltung ein Kriterium beim Kauf. Dieser Umstand werde hier ausgenützt. Die gezeichnete Abbildung einer kleinbäuerlichen Idylle in unberührter Natur auf der Verpackung solle beim Kunden den Eindruck erwecken, die Eier stammten von artgerecht gehaltenen Hühnern, also aus Freiland- oder wenigstens aus Bodenhaltung. Mit diesem Bild sei die Haltung in Legebatterien unvereinbar.
Um die falsche Vorstellung, die man dem Verbraucher mit dem Bild suggeriere, noch zu bestärken, stehe auf der Innenseite die Überschrift "Herkunftssicherung". Darunter deute ein Pfeil plakativ auf die Zahl 1. Natürlich denke angesichts dieses absichtsvoll missverständlichen "Hinweises" der Verbraucher an die Haltungsform (1 = Freilandhaltung). Nur der Strichcode auf den Eiern selbst verrate die Herkunft aus der Legebatterie.