Hund beißt achtjährigen Jungen
onlineurteile.de - Mit seinen Eltern nahm der Achtjährige am Geburtstagsfest seines Onkels teil, für das der Onkel einen Raum in einer Gaststätte gemietet hatte. Die Gastwirtin wies alle Festgäste darauf hin, dass ihr Hund bissig sei. Das Tier war im Hof des Anwesens angekettet. Trotz der Warnung wollte das Kind den Hund streicheln und schlich unbemerkt in den Hof. Kaum hatte war der Junge nah genug, sprang der Hund auf ihn zu und biss ihn ins Gesicht.
Im Namen ihres Kindes verlangten die Eltern von der Hundehalterin 12.500 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Coburg sprach ihnen 1.500 Euro zu (11 O 660/07). Wenn ein Hund zubeiße, verwirkliche sich darin die generelle Unberechenbarkeit von Tieren. Deshalb hafteten Hundehalter für die Folgen. Das gelte sogar im konkreten Fall, obwohl die Halterin den Hund angekettet und die Gäste über das Risiko informiert hatte.
Denn der gefährliche Vierbeiner habe schon mehrmals Personen angegriffen und gebissen. Unter diesen Umständen genüge es nicht, das Tier an die Kette zu legen, wenn Kinder zu einer Feier eingeladen seien. Die Gastwirtin hätte den Hund während der Anwesenheit von Kindern einsperren müssen.
Zwar müsse sich der Junge ein Mitverschulden (25 Prozent) anrechnen lassen, weil er die Warnung ignoriert habe. Das überwiegende Verschulden treffe aber die Hundehalterin. Da der Junge nicht schwerwiegend verletzt wurde und die Wunden praktisch folgenlos verheilt waren, hielt das Landgericht ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro für angemessen.