Hund beißt Kleinkind
onlineurteile.de - Die Eltern waren beide berufstätig. Ihre zwei kleinen Mädchen, fünf und eineinhalb Jahre alt, wurden regelmäßig am Nachmittag von einer Tante betreut. Eines Tages bereitete die Frau in der Küche Essen für die Kinder. Sie nahm an, diese spielten im Kinderzimmer. Doch das jüngere Mädchen war ins Wohnzimmer spaziert, um den Hund der Tante zu besuchen. Das wurde dem Kind zum Verhängnis: Das Tier biss der Kleinen ins Gesicht und verletzte sie schwer.
Sofort fuhr die Tante mit dem Mädchen ins Krankenhaus, wo es mehrfach operiert werden musste. Zurück blieben Narben und Nervenverletzungen, die dauerhaft die Gesichtsmimik einschränken. Im Namen der Tochter forderte die Mutter von ihrer Schwester Schmerzensgeld. Der Hund habe schon ein Jahr früher ein Kind gebissen, stellte das Landgericht Essen fest (12 O 307/03). Weder die Mutter, noch die Tante hätten das Tier deswegen für gefährlich gehalten.
Das sei schon ein wenig sorglos gewesen. Doch die Schuldfrage könne hier sogar offen bleiben: Denn als Tierhalterin hafte die Tante für Schäden, die ihr Hund anrichte, ganz unabhängig von individuellem Verschulden. Diese gesetzliche Regelung trage der Tatsache Rechnung, dass sich Tiere grundsätzlich unberechenbar verhielten. Auch bei an sich "friedlichen" Tieren gebe es manchmal unerklärliche Anfälle von Aggression. Angesichts der schweren und dauerhaften Folgen der Hundeattacke hielten die Richter ein Schmerzensgeld von 18.000 Euro für angemessen.