Hund nicht angeleint
onlineurteile.de - Im Stadtwald von Krefeld ging ein Mann mit seinem Hund spazieren und ließ ihn frei herumlaufen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt forderte ihn auf, den Münsterländer anzuleinen. Diesen Appell ignorierte der Hundebesitzer. Da erstattete der städtische Angestellte Anzeige.
Das Amtsgericht verurteilte den Hundebesitzer wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Anleinpflicht zu einer Geldbuße von 250 Euro. Gegen diese Entscheidung legte der Mann Beschwerde ein und erreichte beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen erheblichen Nachlass (IV-5 Ss OWi 205/06). Die Geldbuße sei unvertretbar hoch, erklärten die Richter, das zeige schon ein oberflächlicher Vergleich mit Verstößen im Straßenverkehr.
Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol erwischt werde, zahle 250 Euro. Wer eine rote Ampel eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot überfahre, zahle 200 Euro Strafe. Und das seien viel gravierendere Fehltritte als das Vergehen, einen Hund von der Leine zu lassen. Ein Münsterländer sei schließlich kein Kampfhund, der Spaziergänger gefährden könnte. Es sei auch niemand belästigt worden. Für Ordnungswidrigkeiten dieser Kategorie sei eine Geldbuße von 20 Euro angemessen.