Hund verspeist im Speiselokal Mittel gegen Ungeziefer
onlineurteile.de - Als Verwandtschaft zu Besuch kam, bestellte eine Münchnerin einen Tisch in einem Speiselokal. Ihren Hund könne sie ohne Weiteres mitbringen, versicherte man ihr am Telefon. Kaum hatte man es sich am Abend im Restaurant gemütlich gemacht, bemerkte die Frau, dass der Hund unter der Bank etwas knabberte. Er hatte sich über die Köderbox hergemacht, die unter der Eckbank Ungeziefer anlocken sollte.
Da der Hund akute Vergiftungserscheinungen zeigte, brachte die Frau ihren Liebling zum Tierarzt, der ein Gegengift verschrieb. Aus Angst um sein Leben erlitt Frauchen einen Schock. Dafür sollte der Restaurantbesitzer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und obendrein die Tierarztkosten (34,36 Euro) übernehmen. Beim Amtsgericht München stieß diese Forderung auf Befremden (163 C 17144/05).
Auf Entschädigung habe die Frau keinen Anspruch, urteilte der Amtsrichter. Köderboxen aufzustellen, sei nicht nur üblich. Der Restaurantbesitzer sei aus Gründen der Hygiene geradezu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich im Lokal kein Ungeziefer ausbreite. Köderboxen seien also "keine unerwartete Gefahrenquelle", vor der Hundebesitzer gewarnt werden müssten. Umgekehrt: Damit müssten Hundebesitzer rechnen, wenn sie ein Restaurant besuchten. Gastwirte dürften sich darauf verlassen, dass Gäste ihre Tiere soweit im Griff hätten, dass sie keine fremden Gegenstände anknabberten.