Hunde im Urlaub steuerpflichtig?
onlineurteile.de - Eine Hundehalterin kann die von ihrer Heimatgemeinde erhobene Hundesteuer nicht mit dem Argument abwenden, es sei heutzutage "üblich", dass Hunde ihre Halter auch an entfernte Orte begleiten, weshalb kein Bezug zur Gemeinde mehr vorhanden sei, der eine Steuer rechtfertigte; die Steuer knüpft nicht an den "tatsächlichen Aufenthaltsort" eines Hundes an,
sondern an die Tatsache, dass der Tierhalter einen Hund in einen Haushalt (oder Betrieb) aufgenommen hat, der auf dem Gebiet der Gemeinde liegt: An dieser Tatsache ändert sich auch dann nichts, wenn der Tierhalter seinen Hund zu Freizeitaktivitäten außerorts oder in den Urlaub mitnimmt.