Hundeerziehung per Stromschlag?
onlineurteile.de - Der Züchter bildete selbst Hunde aus und veranstaltete zusätzlich Seminare für Tierhalter zum Thema "richtige Hundeerziehung". Dabei wollte er unter anderem zeigen, wie man Elektroreizgeräte einsetzt. Die zuständige Behörde des Landkreises untersagte diese Erziehungsmethode, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Die Klage des Hundeausbilders gegen das Verbot blieb erfolglos - auch beim Bundesverwaltungsgericht (3 C 14.05). Das Tierschutzgesetz verbiete den Einsatz aller potenziell gefährlichen Geräte, so die Bundesrichter. Elektroreizgeräte schränkten durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten von Tieren ein und könnten ihnen erhebliche Schmerzen bzw. Schäden zufügen.
Der Hundeausbilder behaupte, das liege ihm fern. Ob er den Hunden mit dem Elektroreizgerät tatsächlich wehtun wollte, könne hier jedoch offen bleiben. Für ein Verbot genüge es schon, dass diese Geräte - von ihrer Bauart und Funktionsweise her - prinzipiell geeignet seien, für diesen Zweck eingesetzt zu werden.