Hundehalter-Treffen
onlineurteile.de - Vier Hundehalter(innen) hielten im Park ein Schwätzchen, während ihre Tiere auf der großen Wiese unangeleint herumtollten. Eine Weile liefen die Hunde hintereinander her. Plötzlich hielt ein Schäferhund auf die Personengruppe zu und rannte in vollem Lauf eine Frau um. Beim Sturz zog sie sich einen Bruch am linken Bein zu. Die Tierhalterin musste in einer Klinik operiert werden und befand sich über Monate in ärztlicher Behandlung.
Die Haftpflichtversicherung des Schäferhund-Besitzers zahlte ihr als Entschädigung 2.700 Euro. Vom Hundehalter forderte die Frau weitere 7.300 Euro Schmerzensgeld. In so einem Fall hafteten alle Tierhalter - auch die gestürzte Frau selbst -, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt, und kürzte die Summe auf 1.300 Euro (19 U 217/06).
Auch wenn es der Schäferhund gewesen sei, der die Frau umgerannt habe: Dessen Verhalten dürfe man nicht isoliert betrachten, so die Richter. Wenn Hunde miteinander herumtobten, beeinflussten sie sich gegenseitig und seien schwerer zu lenken. Durch das Spiel mehrerer Hunde steigere sich ihre (für Tiere ohnehin typische) Unberechenbarkeit. Deshalb müssten alle Tierhalter für den Schaden einstehen.
Allerdings nicht im gleichen Maße, da die anderen Hunde an der Personengruppe vorbeiliefen und nur der hinterher jagende Schäferhund mit der Frau zusammenstieß. Dessen Halter müsse die Entschädigungssumme zur Hälfte übernehmen, die andere Hälfte werde zu gleichen Teilen auf die anderen Tierhalter (inklusive der Verletzten) aufgeteilt.