Hurrikan verwüstete Strand

Ist Badeurlaub in der Karibik gebucht, stellt das einen Reisemangel dar

onlineurteile.de - Mit Frau und Tochter wollte ein Familienvater seinen Sommerurlaub in der Karibik verbringen. Bei einem Reiseveranstalter buchte er zwei Wochen "All-inclusive-Urlaub" in der Dominikanischen Republik (Kostenpunkt insgesamt: 6.070 Euro). Doch kurz vor der Ankunft der Reisenden zog ein Hurrikan an der Insel vorbei und verwüstete den Strand. Man konnte sich dort weder aufhalten, noch im Meer baden.

Das rechtfertigt nach einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent (35 C 210/04). Der Reiseveranstalter könne sich da nicht auf "höhere Naturgewalten" berufen: Der Kunde habe bei Reisemängeln das Recht, den Reisepreis zu mindern - auch wenn sie auf höherer Gewalt beruhten.

Der Richter verglich Fotos des Urlaubers mit denen im Katalog des Reiseveranstalters: Sie zeigten, dass der Sturm Teile des Strands und alle Palmen weggespült hatte. Was davon noch übrig war, war mit Ästen und Schutt bedeckt - ein Fall für schwere Planierraupen. Wie fast alle Karibikurlauber sei die Familie dorthin geflogen, um an einem feinsandigen, palmengesäumten Strand zu liegen und im Meer zu baden, so der Richter. Wenn der Strand nicht benutzbar sei und damit der Urlaubszweck auf der Strecke bleibe, stelle das einen erheblichen Reisemangel dar.