"Identitätsklau" im Internet
onlineurteile.de - Nach den Geschäftsbedingungen eines Internet-Auktionshauses darf sich jeder Nutzer unter verschiedenen Mitgliedsnamen erfassen lassen. Wird ein Name mehrfach angemeldet, kann es sich um die zweite Anmeldung eines bereits registrierten Nutzers handeln, um die Anmeldung einer Person gleichen Namens - oder um "Namensklau" durch einen unbefugten Dritten. Für das Auktionshaus ist das erst einmal nicht zu unterscheiden.
"Identitätsklau" scheint daher in dieser Sphäre gang und gäbe zu sein: Seit 2002 ist Geschäftsmann D als Nutzer der Internet-Auktionsplattform registriert, mit dem Decknamen D und seinen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse). Weil ein Käufer einen Pullover reklamierte, den D im Internet gar nicht angeboten hatte, entdeckte er, dass ein Anbieter unter seinem Namen Pullover verkaufte. Der Anbieter hatte einen Account mit seinen Kontaktdaten einrichten lassen. D beschwerte sich und der Zugang des Übeltäters wurde gesperrt. Der Vorfall wiederholte sich.
Schließlich zog D vor Gericht: Das Internet-Auktionshaus dürfe keinen Teilnehmer mehr mit seinem Namen registrieren, forderte er. Dem stimmte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zu (4 U 5/05). Natürlich habe nicht das Auktionshaus selbst Namen und Adresse von D missbraucht, räumte das OLG ein, sondern unbekannte Nutzer der Handelsplattform. Für das Unternehmen sei es außerdem unzumutbar, jedes Angebot auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu untersuchen.
Doch wenn das Auktionshaus über eklatanten Datenmissbrauch einmal Bescheid wisse, müsse es nicht nur den Zugang sofort sperren (wie geschehen), sondern auch Vorsorge gegen weiteren Namensmissbrauch treffen. Werde erneut ein Account mit den Kontaktdaten von D beantragt, müsse das Auktionshaus den Anmelder überprüfen und ausschließen.