Illegale Einreise mit dem Flugzeug

Fluggesellschaft muss Aufenthalt, Rückflug und Dolmetscher finanzieren

onlineurteile.de - Im September 1997 beförderte eine Fluggesellschaft eine Iranerin und ihre beiden kleinen Töchter ohne Visum von Bahrein nach Frankfurt am Main. Im so genannten Flughafenverfahren wurde deren Antrag auf Asyl abgelehnt und die Einreise verweigert. Da man befürchtete, die Frau könnte Selbstmord begehen, wurde sie vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und erst sechs Wochen später mit ihren Kindern in den Iran ausgeflogen. Die Grenzschutzdirektion forderte von der Fluggesellschaft 2.700 Euro für Aufenthalt und Rückflug der Familie sowie 450 Euro für den Dolmetscher.

Das Bundesverwaltungsgericht gab der Behörde Recht (1 C 9.02). Befördere eine Fluggesellschaft Ausländer, die unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten, hafte sie für alle Kosten, die dadurch entstünden. Das gelte auch für die Kosten eines Dolmetschers, der für die Verständigung notwendig sei. Und das gelte selbst dann, wenn die Reisedokumente ausreichend kontrolliert wurden und das Unternehmen kein Verschulden treffe. Die Kosten der Zurückweisung illegal eingereister Ausländer sollten nach dem Willen des Gesetzgebers den verantwortlichen Beförderungsunternehmen auferlegt werden und nicht die Allgemeinheit belasten.