Illegaler Bauhelfer kämpft um seinen Lohn
onlineurteile.de - Der Ehemann einer Bauunternehmerin fuhr nach Polen, um dort billige Bauhelfer anzuheuern. Das gelang ihm auch, 20 Mark netto in der Stunde versprach er den Interessenten. Dem arbeitslosen F. (und allen anderen) versicherte er, es "sei alles legal", er werde alle nötigen Papiere besorgen. Das war Unsinn, denn keiner hatte für Deutschland eine Arbeitserlaubnis. Und dass die Behörden diese für das kurzfristig fertigzustellende Bauprojekt noch erteilen würden, war auch nicht zu erwarten. Also war der Einsatz der Bauhelfer auf der deutschen Baustelle von vornherein illegal.
Das "entdeckte" später auch die Arbeitgeberin: Als es ans Auszahlen des Lohns ging, hieß es plötzlich, ohne Arbeitserlaubnis sei der Arbeitsvertrag ungültig und Schwarzarbeit sowieso verboten. F. ließ sich von dieser Unverfrorenheit nicht abschrecken und wandte sich an die Justiz.
Das Landesarbeitsgericht Berlin verurteilte die Arbeitgeberin dazu, ihm wie vereinbart seinen Stundenlohn "in bar" auszuzahlen (3 Sa 1530/02). Zwar habe es dem "Gastarbeiter" klar sein müssen, dass er illegal arbeitete, denn er habe vom Chef nie Papiere erhalten. Ob ein Arbeitsvertrag nichtig sei,wenn die Arbeitserlaubnis fehle und/oder die Arbeit "schwarz" geleistet werde, darüber gebe es unter Juristen unterschiedliche Ansichten.
Das könne hier aber offen bleiben: Denn die Arbeitgeberin dürfe sich auf gar keinen Fall darauf berufen, dass sie mit dem polnischen Bauhelfer einen unwirksamen Vertrag abgeschlossen habe. Dass F. illegal und schwarz in Deutschland gearbeitet habe, gehe allein auf ihre und ihres Ehemannes rechtswidrige Initiative zurück. Nun im Nachhinein seine Arbeitsleistungen zu leugnen und ihm eine juristische Auseinandersetzung aufzuzwingen, sei grob unredlich. Aus ihrem gesetzeswidrigen Verhalten dürfe die Arbeitgeberin keinen Vorteil ziehen.