Im Auto aufs Handy-Display geschaut: Bußgeld
onlineurteile.de - Er habe nicht telefoniert, sondern nur am Display die Zeit abgelesen, verteidigte sich ein Autofahrer, so wie bei einer Armbanduhr. Das Amtsgericht hatte ihm wegen Verstoßes gegen das Handy-Verbot im Straßenverkehr eine Geldbuße von 50 Euro aufgebrummt.
Das Oberlandesgericht Hamm belehrte den Mann über die Rechtslage (2 Ss OWi 177/05). Der springende Punkt sei, dass er das Gerät in die Hand genommen habe. Denn der Fahrer solle den Wagen mit beiden Händen lenken. Er dürfe während der Fahrt weder Nummern wählen, noch Kurznachrichten verschicken, noch Daten aus dem Internet abrufen. Erlaubt sei nur das Telefonieren per Freisprechanlage.
Auch die Nutzung eines Mobiltelefons als "Organisator" - hier: zum Ablesen der Uhrzeit vom Display - sei unzulässig, wenn der Autofahrer das Gerät dabei in der Hand halte. Der Vergleich mit der Uhr hinke: Denn um vom Ziffernblatt einer Armbanduhr die Zeit abzulesen, müsse der Fahrer nicht die Hand vom Lenkrad nehmen.