Im Auto diktiert ...
onlineurteile.de - Doppelt ertappt: Der Mann war in der Stadt mit über 60 km/h unterwegs. Im Vorbeifahren bemerkte der Polizist außerdem, dass der Autofahrer ein Handy in der Hand hielt. Kurz darauf erhielt der Ertappte einen Bußgeldbescheid über 50 Euro - als Strafe für zu schnelles Fahren und verbotenes Telefonieren während der Fahrt. Gegen den Bescheid wehrte sich der Verkehrssünder: Mit diesem Handy könne er gar nicht telefonieren, die SIM-Karte habe er herausgenommen. Er habe es nur als Diktiergerät benutzt.
Das spiele keine Rolle, erklärte ihm das Oberlandesgericht Jena (1 Ss 82/06). Egal, welche Funktion des Mobiltelefons genutzt werde - ob telefonieren, SMS senden oder empfangen, Daten ablesen oder eben diktieren: All das sei während der Fahrt verboten, wenn der Fahrer dazu das Handy in die Hand nehme.
Nur Telefonieren mit einer Freisprechanlage sei erlaubt. Autofahrer müssten beide Hände frei haben, um den Wagen zu lenken. Und sie sollten sich auf den Verkehr konzentrieren: Zumindest mental beanspruche Diktieren den Fahrer eher noch mehr als Telefonieren und lenke ihn vom Fahren ab.