Im Auto geturtelt
onlineurteile.de - Mit seiner Freundin und einem bekannten Paar ging ein verheirateter Mann abends aus. Schon im Lokal warf ihm die Freundin vor, der anderen Frau Avancen zu machen. Auf der Heimfahrt eskalierte der Streit. Der Mann saß am Steuer und streichelte die Beine der Beifahrerin. Da schimpfte seine Freundin auf dem Rücksitz und schlug ihn auf die rechte Schulter. Der Fahrer drehte sich in einer Linkskurve um, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und landete im Straßengraben.
Versichert war der Wagen auf den Namen seiner Ehefrau, die bei der Vollkaskoversicherung die Versicherungssumme kassieren wollte. Dort blitzte sie ab: Ihr Ehemann habe als Halter des Autos grob fahrlässig gehandelt, damit entfalle der Versicherungsschutz. Sie klagte auf Zahlung, bekam vom Oberlandesgericht Saarbrücken jedoch die gleiche Auskunft (5 U 396/03-39): Die Unaufmerksamkeit des Fahrers sei kein entschuldbares "Augenblicksversagen". Zwar könne es Situationen geben, in denen ein kurzes Umdrehen verständlich oder sogar notwendig erscheine - wenn der Fahrer nach hinten schaue, um eine "mögliche Gefahrenlage festzustellen".
Hier habe der Ehemann der Klägerin aber mit den Annäherungsversuchen das Seine zu dem späteren Geschehen beigetragen. Nach dem vorangegangenen Streit mit seiner Freundin habe ihm klar sein müssen, dass sein Grapschen eine Reaktion der hinter ihm sitzenden eifersüchtigen Frau provozieren würde. Die Richter wiesen auf die Möglichkeit hin, bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h kurz für ein Gespräch anzuhalten, anstatt sich ausgerechnet in der Kurve umzudrehen und ein Risiko einzugehen.